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Geschäftsbedingungen für Vermittlung von Immobilienobjekten und Grundstücken: 

Geschäftsbedinungen:
(Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1a GewO / Gemeinde Ratekau: 06.08.1993)
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir und unsere Patnerkollegen Ihnen die vorgezeichnete Objekte und zugleich unsere Dienste als Makler an.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt.

Bei Weitergabe an Dritte haftet der Weitergebende für einen etwaigen Provisionsausfall. Gleiches gilt bei einem Kauf durch eine Gesellschaft, an welcher der Empfänger beteiligt oder angestellt ist. Die Angaben dieser Verkaufsaufgabe basieren auf Angaben Dritter ( Eigentümer, Behörde etc. ), eine Haftung für die Richtigkeit können und werden daher  nicht übernommen. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen.

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über die angebotenen Objekte, hat der
Käufer eine Maklercourtage von 5% zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.19%) an die Firma Alfina GmbH  zu zahlen.

Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrag über das oder die angebotenen Objekten oder die angebotenen Grundstücke ist die Vermittlungsprovision verdiente und fällig. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Nachweis durch Dritte zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, und / oder wenn die Konditionsbedingungen sich verändern haben.

Wenn eines unserer Angebote preislich oder hinsichtlich anderer Umstände Ihren
Vorstellungen nicht entsprechen sollte, erbitten wir geeignete Gegenvorschläge (in
schriftlicher Form), um für Sie weiter verhandeln zu können.

Beim Erwerb einer Gesellschaft  oder Übernahme von Fördermitteln richtet sich die
Courtage nach dem Wert des Objektes, zu dem es  im Rahmen der Veräußerung dieser
Gesellschaft kommt und nicht nach dem Wert des Gesellschaftskapitals oder die Höhe der übernommenen Fördermittel.

Diese Objekte oder Grundstücke sind dem Empfänger weder vorher bekannt gewesen, noch von anderer Seite angeboten worden. Sollte dem Empfänger unser Angebot bereits bekannt sein, ist uns darüber innerhalb von 5 Tagen schriftlich und mit Quellennachweis, eine Mitteilung zu machen. Es sei denn,  das Objekt  kommt jetzt und in der Zukunft nicht in Frage.

Wir weisen darauf hin, dass wir auch für Ihren Vertragspartner (Verkäufer) tätig sind.
Sollten Sie dieser Geschäftsbedingungen nicht, aus wichtigen Gründen innerhalb von 5
Werktagen Schriftlich widersprechen, erkennen Sie dieser Geschäftsbedingung als Empfänger automatisch an.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten bei Durchführung dieser Geschäftsbedingung
ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden, bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingung im Übrigen hiervon unberührt;die Vertragspartner verpflichten sich die ungültige Bestimmung so auszulegen, umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit ihr beabsichtigte, insbesondere wirtschaftliche Zweck oder der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck dieser Geschäftsbedingung, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.